Hinweisgeberschutz
Die Caritas tritt jeder Form von Korruption, Betrug und sonstigen Gesetzesverstößen entschieden entgegen. Als Bestandteil des Compliance Management Systems hat der Caritasverband für die Diözese Hildesheim e.V. (DiCV) zum 01.07.2023 eine externe und unabhängige Ombudsperson bestellt, die auf die Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen spezialisiert und seit vielen Jahren in dieser Funktion auch für weitere Organisationen tätig ist.
Präventionsmaßnahme und Schutz vor Schäden
Hinweise helfen, Gesetzes- und Regelverstößen frühzeitig entgegenzuwirken und Schäden von Verband und Mitarbeitenden, Mitgliedern, Klienti:innen, Kooperations- und Geschäftspartner:innen abzuwenden. Der Vorstand hat fortan eine weitere Möglichkeit, gravierende Verstöße und Fehlerquellen zu erkennen, zu beheben und regelkonformes Verhalten sicherzustellen.
Externe Ansprechperson für Hinweisgebende
Die Ombudsperson des DiCV Rechtsanwalt Prof. Dr. Cherkeh steht den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden ebenso wie externen Dritten, als persönliche Ansprechperson zur Verfügung, um von diesen Informationen und Hinweise zu etwaigen Gesetzes- oder Regelverstößen, die im Zusammenhang mit Tätigkeiten und Dienstleistungen des DiCV stehen, vertraulich entgegenzunehmen. Ist Prof. Dr. Cherkeh nicht erreichbar, wird er von seinen anwaltlichen Kolleg:innen vertreten. Um was es nicht geht: Die Ombudsperson ist keine allgemeine Beschwerdestelle, z.B. für Streitereien innerhalb der Abteilung oder Angelegenheiten der MAV.
Schutz für Hinweisgebende
Die DiCV-Ombudsperson kann auf der Grundlage seiner anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht Hinweisgebende vor einer Offenlegung der eigenen Identität schützen. Eine Offenlegung der Identität der Hinweisgebenden erfolgt nur dann, wenn die hinweisgebende Person dies wünscht. Ferner wird die Ombudsperson Informationen über die Identität der hinweisgebenden Person oder über sonstige Umstände, die Rückschlüsse auf ihre Identität erlauben, keinem Dritten ohne Zustimmung verfügbar machen, es sei denn, die Offenlegung ist gesetzlich angeordnet. Die DiCV-Ombudsperson wird auch mit Personen sprechen, die ihren Namen nicht oder zunächst nicht preisgeben möchte. Die erforderlichen Schritte, die sich aus dem mitgeteilten Sachverhalt ergeben werden von Seiten des DiCV (Vorstand/Caritasrat) bewertet und abgestimmt. Die DiCV-Ombudsperson ist für den DiCV tätig und zugleich "interne Meldestelle" nach dem Hinweisgeberschutzgesetz. Für die Tätigkeit entstehen den hinweisgebenden Personen keine Kosten.
Kontaktaufnahme mit der Ombudsperson
Die Ombudsperson lässt sich auf vielen Wegen (persönliches Gespräch, Videokonferenz, Telefon, Mail, Fax, Post) kontaktieren. Bei der telefonischen Kontaktaufnahme muss mitgeteilt werden, dass Rechtsanwalt Prof. Dr. Cherkeh in seiner Eigenschaft als Ombudsperson des Caritasverbandes für die Diözese Hildesheim e.V. gesprochen werden möchte. Es erfolgt dann ohne weitere Nachfrage eine direkte Weiterleitung zur DiCV-Ombudsperson oder alternativ würde ein Rückruf vereinbart werden. Die DiCV-Ombudsperson ist wie folgt zu erreichen:
KERN CHERKEH Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Königstraße 7, D - 30175 Hannover
Tel.: 0511 - 89 76 57 - 0, Fax.: 0 511 - 89 76 57 - 22
E-Mail: ombudsperson-dicv-hildesheim@kern-cherkeh.de
Internet: www.kern-cherkeh.de