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Hinweisgeberschutz

Vorfälle melden und Hinweise ernst nehmen – Schutz für Hinweisgebende

Die Caritas tritt jeder Form von Korruption, Betrug und sonstigen Gesetzesverstößen entschieden entgegen. Als Bestandteil des Compliance Management Systems hat der Caritasverband für die Diözese Hildesheim e.V. (DiCV) zum 01.07.2023 eine externe und unabhängige Ombudsperson bestellt, die auf die Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen spezialisiert und seit vielen Jahren in dieser Funktion auch für weitere Organisationen tätig ist. 

Präventionsmaßnahme und Schutz vor Schäden 

Hinweise helfen, Gesetzes- und Regelverstößen frühzeitig entgegenzuwirken und Schäden von Verband und Mitarbeitenden, Mitgliedern, Klienti:innen, Kooperations- und Geschäftspartner:innen abzuwenden. Der Vorstand hat fortan eine weitere Möglichkeit, gravierende Verstöße und Fehlerquellen zu erkennen, zu beheben und regelkonformes Verhalten sicherzustellen.

Externe Ansprechperson für Hinweisgebende 

Die Ombudsperson des DiCV Rechtsanwalt Prof. Dr. Cherkeh steht den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden ebenso wie externen Dritten, als persönliche Ansprechperson zur Verfügung, um von diesen Informationen und Hinweise zu etwaigen Gesetzes- oder Regelverstößen, die im Zusammenhang mit Tätigkeiten und Dienstleistungen des DiCV stehen, vertraulich entgegenzunehmen. Ist Prof. Dr. Cherkeh nicht erreichbar, wird er von seinen anwaltlichen Kolleg:innen vertreten. Um was es nicht geht: Die Ombudsperson ist keine allgemeine Beschwerdestelle, z.B. für Streitereien innerhalb der Abteilung oder Angelegenheiten der MAV. 

Schutz für Hinweisgebende 

Die DiCV-Ombudsperson kann auf der Grundlage seiner anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht Hinweisgebende vor einer Offenlegung der eigenen Identität schützen. Eine Offenlegung der Identität der Hinweisgebenden erfolgt nur dann, wenn die hinweisgebende Person dies wünscht. Ferner wird die Ombudsperson Informationen über die Identität der hinweisgebenden Person oder über sonstige Umstände, die Rückschlüsse auf ihre Identität erlauben, keinem Dritten ohne Zustimmung verfügbar machen, es sei denn, die Offenlegung ist gesetzlich angeordnet. Die DiCV-Ombudsperson wird auch mit Personen sprechen, die ihren Namen nicht oder zunächst nicht preisgeben möchte. Die erforderlichen Schritte, die sich aus dem mitgeteilten Sachverhalt ergeben werden von Seiten des DiCV (Vorstand/Caritasrat) bewertet und abgestimmt. Die DiCV-Ombudsperson ist für den DiCV tätig und zugleich "interne Meldestelle" nach dem Hinweisgeberschutzgesetz. Für die Tätigkeit entstehen den hinweisgebenden Personen keine Kosten. 

Kontaktaufnahme mit der Ombudsperson

Die Ombudsperson lässt sich auf vielen Wegen (persönliches Gespräch, Videokonferenz, Telefon, Mail, Fax, Post) kontaktieren. Bei der telefonischen Kontaktaufnahme muss mitgeteilt werden, dass Rechtsanwalt Prof. Dr. Cherkeh in seiner Eigenschaft als Ombudsperson des Caritasverbandes für die Diözese Hildesheim e.V. gesprochen werden möchte. Es erfolgt dann ohne weitere Nachfrage eine direkte Weiterleitung zur DiCV-Ombudsperson oder alternativ würde ein Rückruf vereinbart werden. Die DiCV-Ombudsperson ist wie folgt zu erreichen: 

KERN CHERKEH Rechtsanwälte Partnerschaft mbB 
Königstraße 7, D - 30175 Hannover 
Tel.: 0511 - 89 76 57 - 0, Fax.: 0 511 - 89 76 57 - 22 
E-Mail: ombudsperson-dicv-hildesheim@kern-cherkeh.de 
Internet: www.kern-cherkeh.de

Sie können aber auch den Digitalen Melde- und Kommunikationsweg der anwaltlichen Ombudsperson nutzen. Es handelt sich um einen Meldekanal, der eine technisch gesicherte Kommunikation ermöglicht, bei der sämtliche Daten Ende-zu-Ende verschlüsselt und auf ISO 27001 zertifizierten Servern in Deutschland gehostet werden. Auf diese Weise können Sie Hinweise geben und Rückfragen der Ombudsperson beantworten und dabei selbst entscheiden, ob Sie Ihre Identität preisgeben wollen.

Informationen zum Datenschutz (Download - pdf, 541 KB)

Alternativ können Sie einen Hinweis auch bei einer externen Meldestelle abgeben. Bitte prüfen Sie vorab, ob für Sie eine Meldung bei unserer anwaltlichen Ombudsperson (interne Meldestelle) in Betracht kommt. Interne Meldungen sind häufig der beste Weg, um Informationen an die Personen des DiCV heranzutragen, die den Verstoß am schnellsten untersuchen und abstellen können. Informationen zu dem Meldeverfahren der bei dem Bundesamt für Justiz eingerichteten externen Meldestelle des Bundes finden Sie hier.

FAQs - Fragen und Antworten

Was ist die Aufgabe einer Ombudsperson?

Die Ombudsperson ist Bestandteil des Compliance-Programms des Caritasverbandes für die Diözese Hildesheim e.V. Wesentliche Aufgabe der DiCV-Ombudsperson ist es, Hinweisgebenden als externer Kontakt zur Verfügung zu stehen, um mittels geschützter Kommunikationswege vertrauliche Hinweise auf potenzielle Verstöße gegen Gesetze und Regelungen im Zusammenhang mit den Tätigkeiten des Verbandes entgegenzunehmen. 

Wer kann sich an die Ombudsperson wenden?

Die Ombudsperson steht haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden (auch ehemaligen), Funktionsträger:innen, Mitgliedern, Klient:innen, Kooperations- und Geschäftspartner:innen des Caritasverbandes für die Diözese Hildesheim e.V. als Ansprechperson zur Verfügung. Die DiCV-Ombudsperson nimmt alle Informationen und Hinweise zu etwaigen Gesetzes- und Regelverstößen, die im Zusammenhang mit den Tätigkeiten des Caritasverbandes für die Diözese Hildesheim stehen, vertraulich entgegen.

Um welche Regelverstöße geht es?

Die Ombudsperson kann bei möglichen Gesetzes- und Regelverstößen im Umfeld der Tätigkeiten und Dienstleistungen des Caritasverbandes für die Diözese Hildesheim e.V. kontaktiert werden. Hierzu gehören z.B. Verstöße gegen Verhaltenskodizes, Korruptionsdelikte (z.B. Bestechung und Vorteilsannahme), allgemeine Vermögensdelikte (z.B. Betrug, Untreue), physische/ psychische/ sexualisierte Gewalt oder sonstige Straftaten, ebenso wie mögliche Verstöße gegen Arbeitsschutz- und Datenschutzbestimmungen. Die Ombudsperson kann dabei weiterhelfen, wenn es Unklarheiten darüber gibt, wie ein Sachverhalt zu bewerten oder einzuordnen ist. Um was es nicht geht: Die Ombudsperson ist keine allgemeine Beschwerdestelle.

Was passiert mit meinen Hinweisen?

Nur mit der ausdrücklichen Zustimmung der hinweisgebenden Person werden Informationen - auf Wunsch auch ohne Preisgabe der Identität - an den DiCV  oder an Dritte weitergegeben, es sei denn, die Offenlegung ist gesetzlich angeordnet. Dort werden die erforderlichen Schritte, die sich aus dem mitgeteilten Sachverhalt ergeben, bewertet und abgestimmt. Sofern die Zustimmung zur Weitergabe der Informationen an den Caritasverband für die Diözese Hildesheim e. V. erfolgt, so bedeutet dies zugleich die Zustimmung zur etwaigen Weiterleitung der Informationen an Dritte, wie z.B. Strafverfolgungsbehörden und Gerichte. Weiteres ist den Informationen zum Datenschutz zu entnehmen.

Informationen zum Datenschutz (Download - pdf, 541 KB)

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