Wenn Sie eine Einrichtung in katholischer Trägerschaft im Bistum Hildesheim sind (voll oder Teilträgerschaft), können Sie bei uns Einsatzstelle für Freiwilligendienste werden.
Anerkennung als Einsatzstelle
Wie kann ich Einsatzstelle werden?
Melden Sie sich gerne bei uns. Wir helfen Ihnen weiter.
Susanne Scharf ist Ihre Ansprechperson. Sie erreichen sie telefonisch unter 05121 938-156 oder per Mail scharf@jungecaritas.de.
Wir übersenden Ihnen dann alle notwendigen Informationen über das Anerkennungsverfahren als Einsatzstelle.
Wie kann ich die Anzahl der Freiwilligenplätze verändern?
Um Freiwilligenplätze zu verändern, nehmen Sie bitte telefonisch mit uns Kontakt auf.
In direkter Abstimmung mit Ihnen können wir dann das weitere Vorgehen zur Erhöhung bzw. Reduzierung von Belegplätzen besprechen. Im Fall von BFD-Plätzen muss eine Erhöhung durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (Bafza) genehmigt werden.
Angebote für Einsatzstellen
Was ist die Einsatzstellenkonferenz?
Jährlich laden wir alle Einsatzstellen zur Einsatzstellenkonferenz, wenn möglich, in den Caritasverband für die Diözese Hildesheim ein. Die Konferenz richtet sich an die Ansprechpersonen und Leitungen der Einsatzstellen. Bei der Einsatzstellenkonferenz tauschen wir Erfahrungen aus, klären gemeinsame Fragen und stellen Neuerungen im Freiwilligendienst vor. Gemeinsam arbeiten wir an Themen wie Nachwuchsgewinnung, Jugendwelten und Qualität in Freiwilligendiensten.
Infos über diesen und weitere Termine finden Sie hier.
Welche Angebote gibt es für Praxisanleitende?
Wir geben Ihnen für Ihre Aufgabe Anleitung und Anregungen, um den Freiwilligendienst in Ihrer Einrichtung zum Erfolg zu machen. Als Praxisanleiter:in in einer unserer Einsatzstellen haben Sie die Möglichkeit an unseren regionalen oder digitalen Anleitungstagungen teilzunehmen. Diese Tagungen finden meist im Herbst statt. Die geplanten Termine finden Sie hier.
Außerdem steht Ihnen unter anderem in unserem Download Bereich die Broschüre "STARTklar!" mit Materialien zur Praxisanleitung kostenlos als pdf zur Verfügung.
Was sind die Tagungen für Anleitende?
Jährlich laden wir als Träger zu regionalen Tagungen für Anleitende ein. Das Angebot richtet sich an Praxisanleitende, die Freiwillige im Rahmen der Freiwilligendienste in der Einsatzstelle begleiten. Mit der Veranstaltung möchten wir Praxisanleiter:innen in ihrem Engagement unterstützen, Lernprozesse mit den Freiwilligen zu gestalten, und gleichzeitig ein Forum zur Information, Diskussion und dem kollegialen Austausch bieten.
Was sind die Präventionsschulungen?
Es geht um Prävention sexualisierter Gewalt. Die Präventionsordnung des Bistums Hildesheim sieht vor, dass alle Mitarbeitenden, auch die Freiwilligen in den Einrichtungen, einmal innerhalb des Dienstes an einer Präventionsschulung teilnehmen müssen. Diese Schulungen bieten wir für Sie, bzw. Ihre Freiwilligen als Service mehrmals pro Jahrgang an. Über die Termine werden Sie, als unsere Einsatzstelle, per Mail informiert.
Generell gilt: Sie können die Freiwilligen auch Inhouse bei einer Schulung Ihrer eigenen Mitarbeitenden mitschulen.
Was geschieht bei den Einsatzstellenbesuchen?
Wir besuchen Sie und die Freiwilligen in der Einsatzstelle. Beim Einsatzstellenbesuch interessiert uns besonders, die Tätigkeiten der Freiwilligen kennenzulernen. Dafür lassen wir uns in der Regel von der/dem Freiwilligen durch die Einsatzstelle bzw. die Einsatzbereiche führen. Ebenso interessieren uns die Erfahrungen, die Lernfortschritte und die Durchführung der Anleitung bei Ihnen in der Einsatzstelle. In einem gemeinsamen Gespräch zwischen Freiwilligen, Praxisanleiter:innen und Bildungsreferent:innen werden diese thematisiert. Den Abschluss eines Einsatzstellenbesuches bildet dann ein Gespräch mit der Einrichtungsleitung über die Rahmenbedingungen der Freiwilligendienste.
Ich erhalte die Mails mit Informationen und Terminen für Einsatzstellen nicht. An wen kann ich mich wenden?
Sollten Sie als Einsatzstelle(nmitglied) keine Mails erhalten, wenden Sie sich gerne info@jungecaritas.de und wir nehmen Sie in den Einsatzstellenverteiler mit auf.
Werbung / Freiwillige finden
Was mache ich mit Bewerbungsanfragen?
Leiten Sie uns die Bewerbungen mit Hilfe des Rückmeldebogens gerne weiter.
Wir laden die Freiwilligen dann zum Bewerbungstreffen ein und erklären ihnen die verschiedenen Möglichkeiten. Wenn Sie die Freiwilligen gerne in Ihrer Einrichtung einsetzen wollen, dann können Sie diese auch bereits hospitieren lassen und schicken uns die Bewerbungsunterlagen direkt mit der Bitte um Einstellung zu.
Wie bewirbt die Junge Caritas die Freiwilligendienste?
Die Freiwilligendienste werden über die Homepage der Jungen Caritas, auf unserem Instagram-Kanal sowie auf Berufsinformationsmessen und Werbeveranstaltungen an Schulen beworben. Wenn Sie noch Tipps haben, wo man in Ihrer Region für den Freiwilligendienst werben kann, geben Sie uns bitte Bescheid.
Für eine Schulkooperation wenden Sie sich bitte an Anna Stiegler, stiegler@jungecaritas.de.
Wie kann ich als Einsatzstelle Werbung machen?
Wir stellen Ihnen gerne Werbemittel wie Flyer und Plakate für Ihre Auslagen und Schaukästen zur Verfügung. Diese können Sie direkt hier online bestellen.
Wir empfehlen Ihnen dringend den Freiwilligendienst in Ihrer Einrichtung auch unabhängig von der Jungen Caritas zu bewerben. Für viele Interessierte ist eine Einsatzstelle in ihrem Heimatort oder der Heimatregion besonders attraktiv. Werben Sie auf Ihrer Homepage oder durch Aushänge in Ihrem Umfeld, vielleicht auch über kostenpflichtige Zeitungsanzeigen.
Außerdem freuen wir uns, wenn Sie auf Instagram mit uns in Kontakt treten.
Beratung bei Konflikten
Wer ist im Falle eines Konfliktes meine Ansprechperson bei der Jungen Caritas?
Wir helfen Ihnen bei Konflikten gerne weiter, um Lösungen zu finden und den Freiwilligendienst in Ihrer Einsatzstelle zum Erfolg zu führen. Auch wenn es dann nicht mehr weitergeht, stehen Ihnen Timo Becker, becker@jungecaritas.de und Anna Stiegler, stiegler@jungecaritas.de bei Fragen zu Abmahnung oder Kündigung zur Verfügung.
Ich habe wiederholt Probleme mit meinen Freiwilligen – was kann ich tun?
Es ist schwer, hier eine allgemeingültige Antwort zu geben. Als Erstes sollten Sie in einem Gespräch mit der/dem Freiwilligen versuchen, die Situation zu klären. Dabei sollten beide Seiten die Möglichkeit haben, ihre Sicht der Dinge darlegen zu können. Am Ende wird der Inhalt des Gespräches und das zukünftig erwartete Verhalten schriftlich festgehalten. Wichtig ist, dass die/der Freiwillige die Chance bekommt zu erfahren, was genau falsch gelaufen ist, welches Verhalten in Zukunft erwartet wird und wieviel Zeit sie/er hat, um das eigene Verhalten zu ändern (z.B. "in den nächsten zwei Wochen erwarten wir eine sichtbare Veränderung”).
Sollte dieses Vorgehen nicht zu einer Lösung des Problems führen, sind folgende Eskalationsstufen vorgesehen:
-
schriftliche Abmahnung (Kopie an Junge Caritas!)
-
schriftliche Kündigung (mit Verweis auf die vorher erfolgte Abmahnung)
Was muss ich der Jungen Caritas melden?
- Wenn Freiwillige ihren Dienst nicht antreten.
- Wenn Freiwillige ihren Dienst verspätet antreten, z.B. aufgrund einer verspäteten Einreise aus dem Ausland.
- Wenn Freiwillige vor Dienstbeginn absagen bzw. kündigen.
- Wenn eine Freiwilligendienstvereinbarung nicht zustande kommt (z.B. weil sich die/der Freiwillige nicht mehr meldet).
- Längeres, unentschuldigtes Fernbleiben der Freiwilligen von der Arbeit.
- Überschreitung der Befugnisse von Freiwilligen (z.B. Ausgabe von Medikamenten, Verstellen von Geräten usw.).
- Wenn Freiwillige langzeitkrank geschrieben wird (nach 6 Wochen Krankschreibung mit AUB).
- Wenn Sie als Einsatzstelle eine Abmahnung ausstellen.
- Wenn Sie als Einsatzstelle einer:m Freiwilligen kündigen
Unser Angebot für Sie
Freiwilligendienst verbindet Arbeit mit Bildung, fördert Lernprozesse und bietet Orientierung. Einsatzstellen und Träger unterstützen den Prozess, um Qualität zu sichern. Austausch, Abstimmung und Information sind wichtig für die Begleitung der Freiwilligen. Wir bieten Beratung bei Fragen und Konflikten.
- Information und Beratung zu Zielen, Inhalten und Rahmenbedingungen der Freiwilligendienste
- Anerkennung Ihrer Einrichtung als Einsatzstelle für den Freiwilligendienst
- Vermittlung von Freiwilligen
- Übernahme verwaltungstechnischer Aufgaben (Vertragsgestaltung und -abschluss)
- Organisation und Durchführung der Bildungsseminare
- Qualifizierung von Anleiter:innen
- Einsatzstellenkonferenz als Plattform für Einsatzstellen
- Beratung und Unterstützung bei Fragen und Konflikten