Unser Vorstand
Der Vorstand des Diözesan-Caritasverbands Hildesheim besteht aus bis zu drei hauptamtlichen Mitgliedern. In der Leitung des Verbandes handelt er im Rahmen der Gesetze, der Satzung und der Geschäftsordnung des Vorstands sowie der Beschlüsse des Caritasrats und der Delegiertenversammlung. Der Vorstand wird vom Bischof von Hildesheim ernannt und abberufen und es müssen mindestens ein Mann und eine Frau vertreten sein. Der/die Vorstandsvorsitzende ist der/die Diözesan-Caritasdirektor:in.