Besonders betroffen seien Einelternfamilien, kinderreiche Familien und Familien, die auf Hartz IV angewiesen sind. Der Verband fordert deshalb einen temporären Zuschlag zur Familienerholung vom Land sowie die sofortige Einführung einer Kindergrundsicherung.
"Mit der Corona-Pandemie hat sich die Situation von Familien mit geringem Einkommen weiter verschlechtert. Die Schließung der Schulen und Kitas verschärft bereits bestehende Probleme bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und verfestigt Bildungsungerechtigkeit bei Kindern und Jugendlichen", betont Eng. Die in vielen Branchen eingeführte Kurzarbeit verstärke die prekäre finanzielle Lage, weshalb zu erwarten sei, dass nach der Krise die Zahl von von Armut betroffenen Familien und Kindern weiter steige. "Dem müssen wir jetzt mit der Einführung einer Kindergrundsicherung vorbeugen, die an ein realistisch berechnetes kindliches Existenzminimum gekoppelt ist und Bildung und Teilhabe umfasst", so Eng.
Für die Sommerferien weist der Caritasverband auf die Förderung der Familienerholung hin. Eng: "Arme Familien können sich in Corona-Zeiten weniger denn je einen Tapetenwechsel leisten. Urlaub und Erholung außerhalb vielfach beengter Wohnungen sind wichtig für die Gesundheit der Familien und Kinder."
Das Land Niedersachsen gewährt Familien mit geringem Einkommen finanzielle Zuwendung, um einen Erholungsurlaub zu ermöglichen. Gefördert werden Aufenthalte von sieben bis 14 zusammenhängenden Übernachtungen. Voraussetzung ist der Wohnsitz in Niedersachsen, Bezug von Sozialleistungen oder ein geringes Einkommen. In begründeten Ausnahmefällen können auch Großeltern in die Förderung einbezogen werden.
Der Urlaub kann etwa in Familienferienstätten, Jugendherbergen oder auf entsprechenden Bauernhöfen und Campingplätzen stattfinden. Die Höhe des Zuschusses beträgt pro Übernachtungstag bis zu 5 Euro pro Kind bzw. 10 Euro pro Elternteil. Caritas und der Sozialdienst katholischer Frauen helfen in ihren Beratungsstellen bei einem Antrag.