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Pressemitteilung

Gewalt gegen Frauen: Schutz und Hilfe für Betroffene dauerhaft sicherstellen

Die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen (LAG FW) hat einen neuen Anlagenbericht zur handlungsorientierten Sozialberichterstattung des Landes veröffentlicht. Der Titel: "Schutz und Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen"

Erschienen am:

23.10.2020

Herausgeber:
Caritasverband für die Diözese Hildesheim e.V.
Moritzberger Weg 1
31139 Hildesheim
05121 938-0
05121 928-119
05121 938-0
05121 928-119
05121 928-119
dicv@caritas-dicvhildesheim.de
www.caritas-dicvhildesheim.de
  • Beschreibung
Beschreibung

"Dieses Thema braucht unsere volle Aufmerksamkeit", sagt Birgit Eckhardt, Vorsitzende der LAG FW. "Häusliche Gewalt ist und bleibt ein großes Problem und das darf unsere Gesellschaft nicht dulden." Die Wohlfahrtsverbände, die in der LAG FW zusammengeschlossen sind, fordern einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe bei Gewalt sowie eine ausreichende, verlässliche und einzelfallunabhängige Finanzierung der Schutz- und Beratungseinrichtungen.  

Der Bericht mache klar, dass Gewalt gegen Frauen ein strukturelles und gesellschaftsweites Problem sei. Frauen erlebten körperliche, sexualisierte und psychische Gewalt, dies überwiegend durch ihren Partner oder Ex-Partner. Jede vierte Frau in Deutschland sei von Gewalt betroffen, unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft, sozialer Gruppe und Bildungsstand. Oft leiden betroffene Frauen jahrelang, bevor sie Hilfe und Schutz suchen. Gemeinsam mit ihnen leiden häufig die eigenen Kinder.  

Der vorliegende Bericht der LAG FW beinhaltet Daten und Fakten zur Entwicklung des Schutz- und Hilfesystems wie auch Statistiken zu Gewalt gegen Frauen. Er stellt die rechtlichen Grundlagen des Hilfesystems in Niedersachsen dar, benennt Probleme und Bedarfe und fasst die gegenwärtige politische Debatte zusammen. In den Handlungsempfehlungen benennt der Bericht dringend erforderliche Maßnahmen. Explizit wird die sogenannte Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt genannt, von Deutschland 2017 ratifiziert, jedoch noch nicht genügend umgesetzt. 

43 Frauenhäuser, drei Mädchenhäuser, 46 Gewaltberatungsstellen, 29 Beratungs- und Interventionsstellen (BISS) gegen Gewalt und im Projekt Pro Beweis 40 Krankenhäuser im Netzwerk bestehen in Trägerschaft der LAG FW in Niedersachsen. Der weitere Ausbau von Frauenhäusern bzw. Plätzen sei geplant, so Eckardt. Frauenhäuser böten eine sichere Anlaufstelle. Sie seien einst aus der Eigeninitiative engagierter Frauen entstanden und heute, wie auch die Fachberatungsstellen, als elementarer Bestandteil der Betroffenenhilfe nicht mehr wegzudenken. Eckardt: "Obwohl die Frauenhäuser seit mehr als 40 Jahren unverzichtbare Hilfe leisten und gebraucht werden, gibt es keine angemessenen Rahmenbedingungen für dieses Hilfesystem. Die Finanzierung der Schutz- und Hilfeeinrichtungen gleicht einem bunten Flickenteppich, der weder ausreichend noch verlässlich ist, der vielen betroffenen Frauen ausschließt und Opfer häuslicher Gewalt an den Kosten für ihren Schutz beteiligt, die Gewalt also zu einem individuellen, persönlichen Problem macht. Das muss sich dringend ändern!" 

Angela Westermann, Referentin für Schwangerenberatung beim Caritasverband für die Diözese Hildesheim, ergänzt: "Signifikant taucht das Thema Gewalt gegen Frauen auch in der Schwangerenberatung sowie in der Allgemeinen Sozialberatung auf. Vorschläge und Forderungen der LAG FW sind absolut fundiert und gehören dringend umgesetzt." 

Lesen Sie ein Interview zum Thema mit Maria Neeman
Diplom-Sozialpädagogin, Frauen- und Kinderschutzhaus in Vechta

  • Ansprechperson
Angela Westermann
Referentin Schwangerenberatung
05121 938-175
05121 938-119
05121 938-175
05121 938-119
05121 938-119
angela.westermann@caritas-dicvhildesheim.de
Caritasverband für die Diözese Hildesheim e.V.
Verbands- und Sozialpolitik
Moritzberger Weg 1
31139 Hildesheim

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Die niedersächsischen Wohlfahrtsverbände fordern für alle von Gewalt betroffenen Frauen einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe und eine ausreichende, einzelfallunabhängige und verlässliche Finanzierung von Frauenhäuser und Fachberatungsstellen!  Der Rechtsanspruch soll den Frauen die erforderliche Hilfe zusichern und dafür Sorge tragen, dass ein entsprechendes Hilfesystem zur Verfügung steht.   An jedem dritten Tag wird in Deutschland eine Frau von ihrem Partner getötet

Die niedersächsischen Wohlfahrtsverbände fordern für alle von Gewalt betroffenen Frauen einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe und eine ausreichende, einzelfallunabhängige und verlässliche Finanzierung von Frauenhäuser und Fachberatungsstellen! Der Rechtsanspruch soll den Frauen die erforderliche Hilfe zusichern und dafür Sorge tragen, dass ein entsprechendes Hilfesystem zur Verfügung steht.

Jeder von Gewalt betroffenen Frau muss ohne Zugangsbeschränkungen ein niedrigschwelliger Zugang zu Schutz und Hilfe zur Verfügung stehen. Ob eine Frau Schutz und Hilfe erhält, darf nicht von Zugangsvoraussetzungen begrenzt oder abhängig gemacht werden,  wie es sie nach dem SGB II und SGB XII noch gibt. 
Jede Frau muss mit ihren Kindern Aufnahme in einem Frauenhaus finden können, unabhängig vom Aufenthaltsstatur, der Einkommenssituation, dem Wohn- oder Herkunftsort u. a. Die Hilfen müssen ihnen schnell, unbürokratisch und kostenfrei zur Verfügung stehen.   Schutz und Hilfe für ALLE Frauen jederzeit!

Jeder von Gewalt betroffenen Frau muss ohne Zugangsbeschränkungen ein niedrigschwelliger Zugang zu Schutz und Hilfe zur Verfügung stehen. Ob eine Frau Schutz und Hilfe erhält, darf nicht von Zugangsvoraussetzungen begrenzt oder abhängig gemacht werden, wie es sie nach dem SGB II und SGB XII noch gibt. Jede Frau muss mit ihren Kindern Aufnahme in einem Frauenhaus finden können, unabhängig vom Aufenthaltsstatur, der Einkommenssituation, dem Wohn- oder Herkunftsort u. a. Die Hilfen müssen ihnen schnell, unbürokratisch und kostenfrei zur Verfügung stehen.

Frauen erleben körperliche, sexualisierte und psychische Gewalt - zumeist durch ihre (Ex-)Partner. Frauenhäuser und Fachberatungsstellen bieten den Frauen Schutz vor weiterer Gewalt und helfen Ihnen, die Folgen der Gewalt zu bewältigen. 
Damit sie diese Aufgabe wahrnehmen können, brauchen die Frauenhäuser eine bedarfsgerechte Personal-, Raum- und Sachausstattung sowie eine ausreichende, sichere und einzelfallunabhängige Finanzierung.   Frauenhäuser bieten Schutz vor gewalttätigen Partnern!

Frauen erleben körperliche, sexualisierte und psychische Gewalt - zumeist durch ihre (Ex-)Partner. Frauenhäuser und Fachberatungsstellen bieten den Frauen Schutz vor weiterer Gewalt und helfen Ihnen, die Folgen der Gewalt zu bewältigen. Damit sie diese Aufgabe wahrnehmen können, brauchen die Frauenhäuser eine bedarfsgerechte Personal-, Raum- und Sachausstattung sowie eine ausreichende, sichere und einzelfallunabhängige Finanzierung.

Die Politik muss Rahmenbedingungen für das Hilfesystem schaffen und sicherstellen, die den Frauenhäusern und Beratungsstellen eine personell, sächlich und räumlich bedarfsangemessene Ausstattung bieten. Hierfür ist die Schaffung einer bundesgesetzlichen Regelung erforderlich. 
Bis eine bundesgesetzliche Regelung in Kraft tritt, ist es erforderlich, dass die Schutzeinrichtungen von dem bürokratischen Aufwand der einzelfallabhängigen Beantragung und aufwendigen Berichtspflichten gegenüber Kostenträgern entlastet und die Finanzierungsrisiken mit pragmatischen Lösungen für die Schutzeinrichtungen vom Land Niedersachsen getragen werden.   Schutz und Hilfe für alle von Gewalt betroffenen Frauen sicherstellen!

Die Politik muss Rahmenbedingungen für das Hilfesystem schaffen und sicherstellen, die den Frauenhäusern und Beratungsstellen eine personell, sächlich und räumlich bedarfsangemessene Ausstattung bieten. Hierfür ist die Schaffung einer bundesgesetzlichen Regelung erforderlich. Bis eine bundesgesetzliche Regelung in Kraft tritt, ist es erforderlich, dass die Schutzeinrichtungen von dem bürokratischen Aufwand der einzelfallabhängigen Beantragung und aufwendigen Berichtspflichten gegenüber Kostenträgern entlastet und die Finanzierungsrisiken mit pragmatischen Lösungen für die Schutzeinrichtungen vom Land Niedersachsen getragen werden.

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Anlagenbericht - Hilfe und Schutz für von Gewalt betroffene Frauen

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