Ein gemeinsamer Urlaub stärkt Familien und gibt Kraft für den Alltag - gerade in herausfordernden Zeiten. Damit auch Familien mit geringem Einkommen eine Auszeit erleben können, fördert das Land Niedersachsen 2025 wieder Familienerholungsaufenthalte.
Wer kann die Förderung erhalten?
Bezuschusst werden Erholungsaufenthalte von Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten oder Sozialleistungen wie Bürgergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen. Die Unterstützung gilt für Aufenthalte von mindestens sieben bis höchstens 14 Übernachtungen in familiengerechten Unterkünften innerhalb Deutschlands.
Die Caritas ermöglicht Familien eine Auszeit vom Alltag
"Viele Familien stehen finanziell unter Druck - steigende Lebenshaltungskosten machen es für sie fast unmöglich, sich einen gemeinsamen Urlaub zu leisten", erklärt Birgitt Klaukien, Referentin für Schwangerenberatung beim Diözesancaritasverband. "Diese Förderung bietet eine wertvolle Möglichkeit, Familien Zeit für Erholung und gemeinsame Erlebnisse zu ermöglichen."
Jetzt Antrag stellen - Frist endet am 31. März 2025
Die Caritas-Beratungsstellen im Bistum Hildesheim helfen bei Fragen rund um die Förderung und unterstützen bei der Antragstellung. Anträge sollten bis spätestens 31. März 2025 eingereicht werden.