Jugendsozialarbeit und Jugendschutz
Jugendsozialarbeit
§13 SGBVIII Die Jugendsozialarbeit fördert junge Menschen mit sozialpädagogischen Angeboten beim Übergang von der Schule in den Beruf. Zu ihr gehören vor allem die Schulsozialarbeit, die Jugendberufshilfe und das Jugendwohnen sowie der Jugendmigrationsdienst.
Die Aufgabe der Jugendsozialarbeit ist es, junge Menschen bei ihrer schulischen, beruflichen und sozialen Integration zu unterstützen. Sie richtet sich insbesondere an Jugendliche, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligung oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigung besonders auf Unterstützung angewiesen sind.
Die Jugendsozialarbeit ist Bestandteil der Jugendhilfe und wird von deren Trägern organisiert und geleistet.
Seinen Platz in der Gesellschaft finden und fest in Beruf und Leben stehen - darum geht es bei der Jugendsozialarbeit
Im Bistum Hildesheim hält die Caritas mit ihren Mitgliedseinrichtungen mehrere Angebote der Jugendberufshilfe bereit. Dies sind Jugendwerkstätten (JUWE) und Pro Aktiv Centren (PACE) sowie §16h- Projekte. Darüber hinaus bietet die Caritas Jugendsozialarbeit Hannover auch ein Jugendfinanzcoaching sowie eine Jugendwohnbegleitung an. Die Angebote richten sich an junge Menschen im Alter von 14 bis 26 Jahren.
Jugendwerkstätten und Pro Aktiv Centren
Im PACE finden junge Menschen Beratung, Begleitung und Unterstützung zu allen Fragen, die ihre berufliche und persönliche Lebensplanung betreffen. Sie können die Unterstützung so lange in Anspruch nehmen, bis sie selbständig ihre Ziele und Perspektiven in die Realität umsetzen können.
In den JUWEs können sich junge Menschen beruflich orientieren und erproben. Sie haben die Möglichkeit gemeinsam mit Gleichaltrigen schulische Lücken zu schließen, praktische Arbeitserfahrungen zu sammeln und erste konkrete Schritte in Richtung Arbeitswelt zu unternehmen. Junge Menschen erhalten in den JUWEs Unterstützung, um eine stabile Perspektive für sich zu entwickeln und zu erproben und bleiben optimalerweise, bis sie eine Anschlusslösung für sich gefunden haben.
Beide Programme werden vom Land Niedersachsen und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds+ gefördert.
Mehr Informationen zur Jugendsozialarbeit und den CJS Jugendwerkstätten
§16h SGBII Projekte
Die Jobcentren fördern nach §16h SGBII insbesondere schwer zu erreichende junge Menschen bis 25 Jahre.
In den 16h Projekten, in der Regel offene Cafe- Angebote mit aufsuchender Sozialarbeit, können junge Menschen erst einmal anlanden, ohne dass sie irgendwelchen Anforderungen gerecht werden müssen. Sie finden hier einen Ort, an dem sie zur Ruhe kommen können und sozialpädagogische Unterstützung für ihre Fragestellungen und Problemlagen erhalten. Ziel ist es, Impulse für die eigene Zukunft zu bekommen, Perspektiven zu entwickeln und erste Schritte in diese Richtung zu unternehmen.
Die Einrichtungen der Jugendberufshilfe haben sich in der Diözesan-Arbeitsgemeinschaft IDA -Integration durch Arbeit zusammengeschlossen.