In den Debatten nach dem Attentat von Solingen geht es oft darum, warum sich manche Ausländer:innen in Deutschland aufhalten, obwohl sie ausreisepflichtig sind. Oder warum Menschen, die in Deutschland "das Kalifat" einführen wollen, nicht des Landes verwiesen werden. Bundesinnenministerin Nancy Faeser will nun Straftäter und Gefährder auch nach Afghanistan und Syrien abschieben.
Doch wie ist die Rechtslage? Welche Voraussetzungen müssen für eine Abschiebung erfüllt sein? Und was bedeutet es, wenn die Abschiebung ausgesetzt ist?
Die Caritas ordnet in einem aktuellen Hintergrundpapier ein.