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Aktuelles/ März 2018

SGB II – Zu kompliziert für die F.A.Z. und den Bund der Steuerzahler

Am 18.03.2018 titelte die Frankfurter Allgemeine Zeitung: „Hartz IV lohnt sich oft mehr als Arbeit“ und führt aus: „wer arbeitet, muss sich in vielen Fällen heute sehr stark anstrengen, damit er ohne staatliche Stütze mehr Einkommen als ein arbeitsloser Hartz-IV-Bezieher hat.“

Erschienen am:

21.03.2018

  • Beschreibung
Beschreibung

Eltern gehen mit Kind spazieren"Arbeit lohnt sich, auch für Familien" sagt Antje Braun, Referentin für die Allgemeine Sozialberatung (ASB) im Diözesan-Caritasverband Hildesheim. Foto: DCV/ Margit Wild

Dabei stützt sich die F.A.Z. auf Berechnungen des Bundes der Steuerzahler.

"Die F.A.Z. argumentiert in die falsche Richtung" moniert Antje Braun, Referentin für die Allgemeine Sozialberatung. Die Berechnungen übersehen, dass arbeitende Menschen durchaus noch Anspruch auf aufstockende Leistungen haben können und als Eltern auch Kindergeld beziehen.

Der Bund der Steuerzahler berechnet z.B.
Ein Paar ohne Kinder hat einen Regelbedarf nach SGB II von 748 € und erhält 412 € für Wohnung und Heizung. Insgesamt erhält das arbeitslose Paar vom Jobcenter 1.160 €. Um auf die annähernd gleiche Summe durch Arbeit zu kommen, muss ein Partner einen Bruttoverdienst von 1.460 € erzielen. Bei Ganztagsarbeit entspricht dieser Betrag dem Mindestlohn. Soweit so richtig. Aber das Paar mit Arbeit kann aufstockende Leistungen beim Jobcenter beantragen. Dann werden 300 € vom Einkommen nicht angerechnet und vom Jobcenter zusätzlich gezahlt. Das Paar mit Arbeit hat dann 1.460 € monatlich zur Verfügung.

Zweites Beispiel:
Ein arbeitsloses Paar mit 2 Kindern im Alter von 12 und 4 Jahren und einer Warmmiete von 644 € erhält vom Jobcenter 1.928 €. Würde ein Partner arbeiten, müsste er 2.540 € brutto verdienen, um annähernd den gleichen Betrag ausgezahlt zu bekommen. Das stimmt nicht. Dem arbeitslosen Paar würde nämlich das Kindergeld angerechnet werden. Das Jobcenter würde nur 1.540 € zahlen. Das Paar mit dem arbeitenden Partner dagegen bekommt zusätzlich zum Lohn von 1.930 € noch 388 € Kindergeld und je nach Wohnort knapp 100 € Wohngeld.

Arbeit lohnt sich also. Sie lohnt sich finanziell, sie gewährleistet gesellschaftliche Teilhabe, sie kann Sinn stiften und - nicht zu vergessen - sie kann durch die Beiträge zur Rentenversicherung Altersarmut verhindern.

Was es zu hinterfragen gilt, sind die geltenden Arbeitsbedingungen, auch die finanziellen. Existenzsichernde Löhne, die Beschränkung prekärer Beschäftigungsverhältnisse, die Gewährleistung einer auskömmlichen Rente nach einem langen Arbeitsleben, das sind die Forderungen, für die die Caritas steht.

 

  • Ansprechperson
Antje Braun
Antje Braun
Verbands- und Sozialpolitik
05121 938-140
05121 928-119
05121 938-140
05121 928-119
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antje.braun@caritas-dicvhildesheim.de
Moritzberger Weg 1
31139 Hildesheim
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