"Gerade in unsicheren Zeiten ist der gemeinsame Urlaub mit der Familie wichtiger Halt und Anker. Zeit zum Lachen, zum Spielen, zum Zuhören ist wichtig für alle", sagt Angela Westermann, Referentin für Schwangerenberatung beim Caritasverband für die Diözese Hildesheim. "Darum begrüßen wir es sehr, dass Niedersachsen auch 2024 Familienerholungsurlaube für Familien mit geringem Einkommen unterstützt.”
Bezuschusst werden können Erholungsaufenthalte von Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten oder Sozialleistungen erhalten. Das kann zum Beispiel Bürgergeld sein, Hilfe zum Lebensunterhalt, Kinderzuschlag oder Wohngeld. Die Erholungsmaßnahme in familiengerechten Unterkünften wird für mindestens sieben und höchstens 14 Übernachtungen bezuschusst. Die Unterkunft muss innerhalb Deutschlands liegen.
"Unsere 13 Caritasberatungsstellen informieren und beraten dazu und helfen bei der Antragstellung", erklärt Angela Westermann. "Damit auch 2024 wieder Familien mit ihren Kindern aus dem Bistum Hildesheim eine geförderte Auszeit vom Alltag erleben können."
Anträge auf finanzielle Zuwendungen für den Familienerholungsurlaub sollten bis zum 31. März 2024 bei den örtlichen Beratungsstellen der Caritas gestellt werden.
Weitere Informationen hier: https://www.caritas-dicvhildesheim.de/so-helfen-wir/familien-und-schwangere/familienerholung/familienerholung