Freiwillige für Ihre Einrichtung finden
Bewerbung
Junge Menschen, die sich für einen Freiwilligendienst interessieren, können sich auf zwei Wegen bewerben:
Junge Menschen, die sich für einen Freiwilligendienst interessieren, können sich auf zwei Wegen bewerben:
Interessierte können sich auf unserer Homepage umfassend über einen Freiwilligendienst informieren. Ob online oder per Post, wir nehmen das ganze Jahr über Bewerbungen entgegen.
Über unser Onlineformular können sich Interessierte am schnellsten und einfachsten bei uns bewerben. Im Formular können sie auch direkt ihre Unterlagen hochladen.
Eine klassische Bewerbung per Post ist ebenfalls möglich. Dazu benötigen wir den ausgefüllten Bewerbungsbogen, einen aktuellen Lebenslauf (mit Foto) und das letzte Zeugnis oder Abschlusszeugnis.
Bewerbungen, die direkt bei Ihnen in der Einrichtung eingehen, können Sie uns mit dem Rückmeldebogen übermitteln. Von den Bewerber:innen benötigen wir einen ausgefüllten Bewerbungsbogen oder Lebenslauf und Zeugnis.
Leiten Sie uns Bewerbungen gerne auch weiter, wenn Sie derzeit keinen Bedarf haben - wir vermitteln diese Bewerber:innen an andere Einsatzstellen mit noch freien Plätzen.
Wir empfehlen dringend den Freiwilligendienst in Ihrer Einrichtung auch unabhängig von der Jungen Caritas zu bewerben, auf ihrer Homepage, durch Zeitungsanzeigen oder Aushänge. Nutzen Sie dazu gern unsere Werbematerialien: Material bestellen.
Sobald die Bewerbungsunterlagen bei uns eingegangen sind, laden wir die jungen Erwachsenen zu einem Bewerbungstreffen ein. Dieses findet in der Regel 14-tägig als digitale Veranstaltung statt. In einer einstündigen Infoveranstaltung informieren wir die Bewerber:innen über die Rahmenbedingungen, Tätigkeitsfelder und Bildungsseminare im Freiwilligendienst. Im anschließenden Einzelgespräch suchen wir gemeinsam mit der bewerbenden Person nach einer geeigneten Einsatzstelle.
Unser Bewerbungsverfahren sieht eine mindestens eintägige Hospitation vor, welche spätestens vier Wochen vor geplantem Dienstbeginn erfolgen sollte. Die Hospitation dient einem ersten Kennenlernen zwischen Ihnen und der bewerbenden Person. Eine Führung durch die Einrichtung sowie ein erstes Mitarbeiten im Arbeitsfeld ermöglicht der/dem Interessierten Einblicke in die Strukturen und Arbeitsabläufe Ihrer Einrichtung. Gleichzeitig können Sie prüfen, ob das Arbeitsfeld und die bevorstehenden Aufgaben den Interessen und Fähigkeiten der jungen Person entsprechen.
Im FSJ handelt es sich um eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Träger, der Einsatzstelle und der/dem Freiwilligen. In diesem Dreiecksverhältnis werden die gegenseitigen Rechte und Pflichten aller Vertragspartner festgelegt.
Bei minderjährigen Freiwilligen ist außerdem die Unterschrift einer/eines Erziehungsberechtigten notwendig.
Im BFD schließen das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (Bafza) und die/der Freiwillige eine schriftliche Vereinbarung ab. Träger und Einsatzstelle erklären sich durch Mitunterzeichnung mit den getroffenen Vereinbarungen einverstanden.
Bei minderjährigen Freiwilligen ist außerdem die Unterschrift einer/eines Erziehungsberechtigten notwendig.
Bitte beachten Sie im BFD: Gegenüber dem FSJ bedarf es im BFD einer längeren Vorlaufzeit, da die Vereinbarung dem Bundesamt mindestens 15 Tage vor Dienstbeginn vorliegen muss. Dementsprechend bitten wir Sie die drei Ausfertigungen der Vereinbarung rechtzeitig an uns zurückzuschicken, so dass wir eine fristgerechte Weiterleitung an das Bundesamt gewährleisten können.