Für ehrenamtliche Arbeit gibt es in verschiedenen Fällen die Möglichkeit zu einem finanziellen Ausgleich. Nicht alle Ehrenamtlichen wissen, dass sie je nach Träger einen Anspruch auf Aufwandsentschädigungen haben.
Die Nutzung eines Autos fürs Vereinszwecke, Telefon- oder Portokosten sowie die Zurverfügungstellung von Privaträumen fallen z.B. unter die Leistungen, welche sich Ehrenamtliche als Aufwandsentschädigung zurückerstatten können. Zudem existiert die Möglichkeit einer steuer- und sozialversicherungsfreien Ehrenamtspauschale, die seit Januar 2021 bei 840€ pro Jahr liegt.
Detaillierte Informationen zum finanziellen Ausgleich im Ehrenamt gibt es unter:
Die Aufwandsentschädigung | DEUTSCHES EHRENAMT (deutsches-ehrenamt.de)