Ein gemeinsamer Urlaub stärkt Familien und gibt Kraft für den Alltag - gerade in herausfordernden Zeiten. Damit auch Familien mit geringem Einkommen eine Auszeit erleben können, fördert das Land Niedersachsen 2026 wieder Familienerholungsaufenthalte.
Wer kann die Förderung erhalten?
Bezuschusst werden Erholungsaufenthalte von Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten oder Sozialleistungen wie Bürgergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen. Die Unterstützung gilt für Aufenthalte von mindestens sieben bis höchstens 14 Übernachtungen in familiengerechten Unterkünften innerhalb Deutschlands.
Die Caritas ermöglicht Familien eine Auszeit vom Alltag
"Familienerholung ist mehr als eine Auszeit vom Alltag - sie stärkt Beziehungen, fördert die seelische Gesundheit und wirkt präventiv", erklärt Celine Biesenkamp, Referentin für Schwangerenberatung beim Diözesancaritasverband. "Gerade Familien mit besonderen Belastungen brauchen verlässliche Angebote, die ihnen Raum für neue Kraft, Stabilität und gemeinsame positive Erfahrungen geben."
Jetzt Antrag stellen - Frist endet am 31. März 2026
Die örtlichen Caritas-Beratungsstellen im Bistum Hildesheim helfen bei Fragen rund um die Förderung und unterstützen bei der Antragstellung. Anträge sollten bis spätestens 31. März 2026 eingereicht werden.