Familienerholung
Das Land Niedersachsen gewährt Familien mit geringem Einkommen finanzielle Zuwendung, um einen Familienerholungsurlaub zu ermöglichen. Wir beraten Sie und unterstützen bei der Antragsstellung. Die Liste der Beratungsstellen und ein Infoblatt finden Sie auch zum Download.
Gefördert werden Erholungsaufenthalte mit mindestens sieben und höchstens 14 zusammenhängenden Übernachtungen von Familien und Einelternfamilien
- mit mindestens einem teilnehmenden minderjährigen Kind, für das Kindergeld bezogen wird
- die ihren Wohnsitz in Niedersachsen haben,
- die Sozialleistungen erhalten (ALG II, Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag) oder
- deren Familienjahreseinkommen des vorvergangenen Jahres unterhalb der maßgebenden Jahreseinkommenshöchstgrenze liegt.
In begründeten Ausnahmefällen können auch Großeltern in die Förderung einbezogen werden.
Weitere Informationen:
- Informationen des Landes Niedersachsen zu Familienerholungsurlaub (Link zu externer Webseite)
- Liste der BAG Familienerholung zu Familienferienstätten (Link zu externer Webseite)
Anträge auf finanzielle Zuwendungen für den Familienerholungsurlaub sollten
bis zum 31. März des lfd. Jahres
bei den Beratungsstellen gestellt werden.
Die Beratungsstellen von Caritas und Sozialdienst katholischer Frauen (SkF)
geben weiterführende Auskünfte und helfen bei der Antragsstellung.