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FAQ Freiwillige

Deine Fragen, unsere Antworten

Häufig gestellte Fragen zum Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) und Bundesfreiwilligendienst (BFD).

  • Was ich zu FSJ und BFD wissen muss
  • Arbeits-/Fehlzeiten und Urlaub
  • Anleitung in der Einsatzstelle
  • Seminare
  • Schwierigkeiten im Freiwilligendienst

Was ich zu FSJ und BFD wissen muss

Hier findest du alles Wichtige zum Freiwilligendienst. Wir beantworten deine Fragen zum Mindestalter, zum Schulabschluss und anderen Voraussetzungen, wenn du bei der Caritas freiwillig mitarbeiten willst.

Was ist ein Freiwilligendienst und welche Einsatzstellen gibt es?

Ein Freiwilligendienst wie das FSJ oder der BFD ermöglicht es dir, zwischen sechs und 18 Monaten in sozialen Einrichtungen auf freiwilliger Basis mitzuarbeiten. Wir haben im Bistum Hildesheim, das von der Elbe bis ins Eichsfeld und vom Harz bis ans Meer reicht, ganz verschiedene Einsatzstellen. Sie leisten soziale Arbeit etwa in der Kinder- und Jugendarbeit, Altenhilfe & Pflege, Behindertenhilfe und vieles mehr.  
 
Du kannst deinen Freiwilligendienst also in einer Einsatzstelle im gesamten Bistum Hildesheim machen. Dazu gehören auch Bremen und die Nordsee-Inseln Wangerooge und Langeoog. 

Nutze unsere Platzsuche für einen Überblick

Welche Arten von Freiwilligendiensten gibt es?

Bei uns gibt es zwei Arten von Freiwilligendiensten: das Freiwillige Sozial Jahr (FSJ) und den Bundesfreiwilligendienst (BFD). Wir bieten außerdem zwei spezielle Programme: das FSJ inklusiv und den BFD 27+.

Gibt es ein monatliches Taschengeld und welche finanzielle Unterstützung erhalte ich?

Ja, du erhältst 300 Euro Taschengeld pro Monat. Dazu kommt in den meisten Fällen ein monatlicher Verpflegungskostenzuschuss. In manchen Einsatzstellen wird dir statt des Verpflegungskostenzuschusses eine kostenlose Unterkunft geboten und die Verpflegung wird gestellt. Bitte sprich‘ uns an, wenn Du Befürchtungen hast, den Freiwilligendienst aus finanziellen Gründen nicht antreten zu können.

Erhalte ich weiterhin Kindergeld, Waisenrente und kann ich Wohngeld beantragen?

Wenn du unter 25 Jahre alt bist, kannst du weiterhin Kindergeld erhalten. Melde deine Tätigkeit bei der Familienkasse an und beantrage die Fortzahlung. Auch deine Halbwaisen- oder Waisenrente wird weiterhin gezahlt bis du 27 Jahre alt bist, wenn du dem zuständigen Amt mitteilst, dass du einen Freiwilligendienst absolvierst.

Du kannst außerdem Wohngeld beantragen. Um herauszufinden, ob du anspruchsberechtigt bist, wende dich an die Wohngeldstelle deiner Kommune.

Werden von meinen Einkünften im Freiwilligendienst Steuern abgezogen?

In der Regel sind die Einkünfte zu gering, um unter die Steuerpflicht zu fallen. Trotzdem ist der Einsatzstelle zu Beginn des Freiwilligendienstes eine Steuernummer vorzulegen. Das zuständige Finanzamt (auch online) teilt dir deine sogenannte Steuer-ID auf Nachfrage mit. Denn grundsätzlich unterliegen alle Einkünfte der Steuerpflicht, so auch die Bezüge im FSJ/BFD

Wird der Freiwilligendienst für die Fachhochschulreife oder das Studium anerkannt und welche Bescheinigungen erhältst du?

Wenn du den praktischen Teil deiner Fachhochschulreife absolvieren möchtest, kannst du dies durch einen zwölfmonatigen Freiwilligendienst erreichen. Die Anerkennung für das Studium hängt von den Voraussetzungen deiner Universität ab, häufig kann ein Freiwilligendienst als Praktikum angerechnet werden. Am Ende deines Freiwilligendienstes erhältst du eine Bescheinigung, und du kannst von deiner Einsatzstelle ein Zeugnis erhalten.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um einen Freiwilligendienst machen zu können?

Uns als Caritas ist es sehr wichtig, dass die Teilnahme am Freiwilligendienst ganz unabhängig von deiner Herkunft, deiner Religion oder deinem Schulabschluss möglich ist. Hier findest Du die zehn Zusagen, die wir allen unseren Mitarbeitenden machen. 

Du solltest lediglich deine Vollzeit-Schulpflicht (9 Jahre in Niedersachsen) erfüllt haben und offen dafür sein in einer katholischen Einrichtung deinen Dienst zu leisten. Berufliche Vorkenntnisse brauchst du keine, um dich bewerben zu können.

Welche Dokumente und Versicherungen brauche ich?

Je nach Einsatzstelle kann es sein, dass du über die Bewerbungsunterlagen hinaus noch bestimmte Papiere und Versicherungen benötigst. Hier ein Überblick: 

  • Führungszeugnis,
  • Arbeitsmedizinische Untersuchung,
  • Versicherung.

Für Tätigkeiten mit Kindern oder Jugendlichen ist oft ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis erforderlich. Die Kosten dafür werden von den Einsatzstellen übernommen. Das Zeugnis kann beim zuständigen Bürgeramt oder online beantragt werden.

Manche Einsatzstellen verlangen eine arbeitsmedizinische Untersuchung. Das Gesundheitszeugnis erhältst du beim Hausarzt. In medizinischen Einsatzbereichen können bestimmte Impfungen erforderlich sein. Die Einsatzstelle informiert dich darüber, welche Nachweise benötigt werden.

Während des Freiwilligendienstes musst du Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sein. Wenn du weiterhin über deine Eltern versichert sein möchtest, kannst du deine Familienversicherung ruhend stellen lassen. Bei einer privaten Familienversicherung sollte der Wiedereintritt schriftlich zugesichert werden.

Mit wem wird die Vereinbarung abgeschlossen?

Die Vereinbarung wird zwischen dir, deiner Einsatzstelle und uns als Träger, also als hauptverantwortliche juristische Person, geschlossen. Bei einem BFD ist auch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BaFZA) ein Vertragspartner. Solltest du noch minderjährig sein muss auch ein:e Erziehungsberechtigte:r deine Vereinbarung mitunterschreiben.

Wie kann ich meinen Vertrag verlängern oder kündigen?

Für Vertragsänderungen oder -beendigungen kannst du dich telefonisch oder per E-Mail an Timo Becker (becker@jungecaritas.de, 05121 938 171) oder Anna Stiegler (stiegler@jungecaritas.de) wenden. Bitte besprich zuvor mit deiner Einsatzstelle die gewünschte Vertragslaufzeit. Beachte, dass bestimmte Fristen eingehalten werden müssen. Wenn du minderjährig bist, ist auch die Zustimmung deiner Erziehungsberechtigten erforderlich ist.

Was muss ich bei einem Nebenjob beachten?

Einer Nebentätigkeit darfst du grundsätzlich nachgehen. Wir empfehlen höchstens einen Minijob neben dem Freiwilligendienst anzunehmen. Wenn du mit deinen Nebenjob-Einkünften über der Minijob-Grenze liegst, musst du deinen Nebenjob deiner Einsatzstelle schriftlich mitteilen. In dem Fall werden von deinen Einkünften aus Freiwilligendienst und Nebenjob Steuern abgezogen.

Wer übernimmt die Sozialversicherungsbeiträge?

Die Sozialversicherungsbeiträge, die zur gesetzlichen Kranken-, Renten-, Unfall-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung gehören, werden von deiner Einsatzstelle als dein Arbeitgeber übernommen. Das bedeutet, dass du als Freiwilliger oder Freiwillige nicht selbst für diese Beiträge aufkommen musst. Die Einsatzstelle trägt die Verantwortung dafür, dass die Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß abgeführt werden, um sicherzustellen, dass du während deines Freiwilligendienstes den entsprechenden Versicherungsschutz genießt.

Wer haftet bei einem Schaden in der Einrichtung oder bei einem Arbeitsunfall?

Für die Haftung bei einem Schaden in der Einrichtung gilt, dass Freiwillige über die Haftpflichtversicherung der Einsatzstelle abgesichert sind. Wenn während deiner Tätigkeit ein Sachschaden entsteht, haftest du ähnlich wie andere Arbeitnehmer:innen. Es ist wichtig, dass du jeden Schaden sofort deiner Einsatzstelle meldest, damit entsprechende Schritte zur Regulierung eingeleitet werden können.

Im Falle eines Arbeitsunfalls ist es entscheidend, die Berufsgenossenschaft, die die Unfallversicherung des Arbeitgebers darstellt, zu informieren. Die Berufsgenossenschaft prüft den Unfallbericht und übernimmt die Kosten für Arztbesuche, eventuelles Krankengeld und andere Leistungen, die aufgrund des Unfalls erforderlich sind. Es ist wichtig zu beachten, dass deine private Krankenversicherung in diesem Fall nicht zuständig ist. Auch Unfälle, die auf dem Weg zur Arbeit oder während der Seminare passieren, gelten als Arbeitsunfälle und müssen der Berufsgenossenschaft gemeldet werden, da du über deine Einsatzstelle unfallversichert bist.

Es ist ratsam, im Falle eines Schadens oder Arbeitsunfalls immer engen Kontakt zu deiner Einsatzstelle zu halten.

Wie erhalte ich meinen Freiwilligendienst-Ausweis und welche Vorteile bietet er?

Wenn du deinen Freiwilligendienst-Ausweis nicht automatisch nach sechs Wochen ab Dienstbeginn erhalten hast, kannst du dich per Mail (info@jungecaritas.de) an uns wenden und wir helfen dir weiter. Mit dem Ausweis kannst du Vergünstigungen im öffentlichen Personennahverkehr und beim Besuch von Einrichtungen wie Theater, Museen oder Schwimmbäder erhalten, ähnlich den Ermäßigungen für Schüler/innen, Azubis oder Student/innen.

Arbeits-/Fehlzeiten und Urlaub

Hier findest du Informationen zu den Arbeitszeiten während deines Freiwilligendienstes, Urlaubsanspruch, Freistellungen und Vorgehen bei Krankheit.

Wie viel Urlaub habe ich und kann ich vom Dienst freigestellt werden?

Dein Urlaubsanspruch richtet sich nach der Dauer deines Freiwilligendienstes. Bei einem 12-monatigen Dienst hast du 26 Urlaubstage. Solltest du eine Schwerbehinderung haben, stehen dir fünf zusätzliche Urlaubstage pro Jahr zu.

Bei Freistellung von der Dienstzeit, im Einvernehmen mit deiner Einsatzstelle, kann dir Sonderurlaub gewährt werden, entweder bezahlt oder unbezahlt.

Was muss ich bei Krankheit tun und erhalte ich weiterhin Gehalt?

Melde dich, wenn du krank bist, umgehend telefonisch bei deiner Einsatzstelle und geh anschließend zu deinem/deiner Arzt/Ärztin, um dich krankschreiben zu lassen. Für die Zeiten der Seminarwochen musst du dich bei der Jungen Caritas melden statt bei deiner Einsatzstelle.

Während einer Krankheit erhältst du weiterhin dein Taschengeld. Nach sechs Wochen Krankheit erhältst du Krankengeld von deiner Krankenkasse. Bitte informiere uns über eine längere Krankheitsdauer.

Was passiert, wenn ich unentschuldigt fehle?

Bei unentschuldigtem Fehlen kann sowohl deine Einsatzstelle als auch die Junge Caritas (bei Seminaren) eine Abmahnung aussprechen.

Fehlst du zum wiederholten Male unentschuldigt, kann dies letztendlich auch deine Kündigung zur Folge haben. 

Wie sind die Arbeitszeiten und Pausen im Freiwilligendienst geregelt?

Ein Freiwilligendienst umfasst in der Regel eine Vollzeitbeschäftigung mit einer Wochenarbeitszeit von 38-40 Stunden. Teilzeit ist unter bestimmten Bedingungen möglich. Bei Personen ab 27 Jahren kann immer eine Teilzeitbeschäftigung vereinbart werden. Für Freiwillige unter 18 Jahren gelten besondere Regelungen.

Die Pausendauer richtet sich nach der täglichen Arbeitszeit und beträgt bei einem Achtstundentag mindestens 30 Minuten nach spätestens sechs Stunden Arbeit.

Weitere Bestimmungen dazu finden sich im Jugendarbeitsschutzgesetz. Bei konkreten Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Was sind die Bedeutungen von Schichtarbeit und wann sind bestimmte Arbeitszeiten nicht erlaubt?

Schichtarbeit bedeutet, dass man seine reguläre Arbeit zu verschiedenen Zeiten gemäß einem Dienstplan verrichtet, zum Beispiel im Früh- und Spätdienst.

Nachtdienste sind im Freiwilligendienst nicht erlaubt.

Dienste an Wochenenden und Feiertagen dürfen geleistet werden, sofern sie zeitnah durch Freistunden ausgeglichen werden und nicht finanziell abgegolten werden.

Anleitung in der Einsatzstelle

In deinem Freiwilligendienst sind Anleitungspersonen und Einsatzstellenbesuche wichtig für Unterstützung und Austausch. Erfahre hier mehr

Was sind Einsatzstellenbesuche?

Ein:e Referent:in der Jungen Caritas kommt dich in deiner Einsatzstelle besuchen. Wir nehmen uns Zeit, dass du uns deine Einsatzstelle zeigen und von deinen Aufgaben berichten kannst. Ebenso findet bei einem Einsatzstellenbesuch immer ein gemeinsames Gespräch zwischen dir, deiner Anleitung und uns statt, in dem wir uns über deine Erfahrungen, Lernfortschritte und die Anleitung austauschen. 

Wer ist mein Anleiter/meine Anleiterin?

Deine Anleitung wird von einer fachlich qualifizierten Person aus deiner Einsatzstelle übernommen. Diese ist auch zuständig für deine Einarbeitung sowie für regelmäßig stattfindende Anleitungsgespräche mit dir. Wenn du dir nicht sicher bist, wer genau dein:e Anleiter:in ist, frag in deiner Einsatzstelle nach.

Wie erfolgt die Einarbeitung und welche Tätigkeiten sind im Freiwilligendienst erlaubt?

In deiner Einsatzstelle wirst du durch eine:n Praxisanleiter:in eingearbeitet. Regelmäßige Anleitungsgespräche unterstützen dich bei deiner praktischen Arbeit. Als Freiwillige:r unterstützt du das Fachpersonal und arbeitest unter deren Aufsicht und Anleitung. Beachte jedoch, dass dir keine alleinige Verantwortung übertragen wird und du keine freien Stellen im Stellenplan besetzt.

Seminare

Hier findest du Informationen zu Terminen, Veranstaltungsorten und Anreisemöglichkeiten der Seminare im Rahmen des Freiwilligendienstes bei der Jungen Caritas.

  • Zur Seminarseite

Welche Ziele verfolgt die Junge Caritas mit den Seminaren?

Die Junge Caritas hat sich für die Seminararbeit fünf pädagogische Ziele gesetzt:

Persönlichkeit stärkenSoziale KompetenzenVerantwortung für die GesellschaftBerufliche OrientierungGlauben erleben

Mehr über die Junge Caritas und unser Bildungsverständnis kannst du hier lesen!

Wer gestaltet die Seminarinhalte und welche Ziele werden dabei verfolgt?

Die Seminare werden von den Teamer:innen gestaltet, die sich an den Zielen der Jungen Caritas und den Interessen der Freiwilligen orientieren. Verschiedene Bildungseinheiten in den Seminarwochen werden dabei von den Bildungsreferent:innen der Jungen Caritas übernommen. Gelegentlich werden auch Fachreferent:innen zu den Seminarwochen eingeladen.

Welche Themen werden in den Seminaren behandelt?

Die Seminare umfassen verschiedene Themen der politischen Bildung und Persönlichkeitsbildung, die im Jahreszyklus angepasst werden. Zudem beinhalten sie Gruppenerlebnisse, spirituelle Elemente, Fachimpulse zu den Einsatzbereichen und die Reflexion der Praxiserfahrungen.

Was passiert beim Starttag?

Beim Starttag haben die Freiwilligen die Möglichkeit, ihre Seminargruppe und Teamer:innen kennenzulernen. Es werden Informationen zu den Seminarinhalten und organisatorischen Rahmenbedingungen gegeben, und es besteht Raum für den Austausch über Erwartungen und Befürchtungen.

Der Starttag findet in der Regel Anfang September digital statt.

Was ist das Sprecher:innen-Treffen?

Als Sprecher:in der Seminargruppe kannst du die Interessen und Meinungen der Freiwilligen gegenüber der Jungen Caritas vertreten. Zweimal im Jahr finden Sprecher:innentreffen statt, bei denen die Sprecher:innen Ideen und Verbesserungsvorschläge einbringen können.

Wie werden die Seminartage berechnet?

Die Anzahl der Seminartage richtet sich nach der Dauer des Freiwilligendienstes. Für einen zwölfmonatigen Dienst sind 25 Seminartage verpflichtend. Bei Verlängerungen erhöht sich die Anzahl um mindestens einen Tag pro Monat.

Was passiert, wenn ich nicht am Seminar teilnehmen kann?

Die Teilnahme an Seminaren ist für den Freiwilligendienst vorgeschrieben. Du kannst während der Seminartage keinen Urlaub nehmen und deine Einsatzstelle plant dich für die Seminarzeit nicht ein. Bei Krankheit musst du dich ab dem ersten Tag bei der Jungen Caritas telefonisch krankmelden und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen.

Wann und wo finden die Seminare statt, und wie komme ich zum Seminarort?

Die Seminare finden ca. alle 2 Monate als 5-tägige Veranstaltungen von Montag bis Freitag in Tagungshäusern an verschiedenen Orten in Niedersachsen statt. Die Anreise zum Seminarort erfolgt in Reisegruppen mit den Ländertickets der Deutschen Bahn, wobei die Fahrtkosten erstattet werden. Eine alternative Anreise mit dem Auto ist nur nach vorheriger Absprache mit deiner/deinem zuständigen Bildungsreferent:in möglich.

Was mache ich, wenn ich keine Infos zu meinem nächsten Seminar erhalten habe?

In der Regel solltest du spätestens zwei Wochen vor deinem nächsten Seminar eine Einladung mit allen Details per Mail erhalten. Sollte dies mal nicht der Fall sein, überprüfe bitte zuerst den Spam-Ordner in deinem Postfach. Wenn du auch dort keine Einladung von uns findest, wende dich bitte an deine:n zuständige:n Bildungsreferent:in.

Schwierigkeiten im Freiwilligendienst

Hier findest du Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Problemen mit Klient:innen, Anleitungspersonen und der Leitung.

Wie kann ich Unterstützung erhalten, wenn ich Schwierigkeiten mit Seminaren, Teamer:innen oder meiner Seminargruppe habe?

Es ist wichtig zu beachten, dass Seminare und Seminartage zum Freiwilligendienst gehören und du als Freiwillige:r verpflichtet bist, daran teilzunehmen.

Dies ist gesetzlich im Jugendfreiwilligendienstegesetz JFDG §5 Abs. 2 (für FSJ) und im Bundesfreiwilligendienstegesetz BFDG §4 Abs. 3 (für BFD) festgelegt.

Wenn du Bedenken oder Fragen bezüglich der Seminare hast, kannst du dich jederzeit an deine:n zuständige:n Bildungsreferent:in wenden. Du lernst sie/ihn auf deiner ersten Seminarwoche kennen.

Falls du Probleme mit deinen Teamer:innen oder deiner Seminargruppe hast, steht dir ebenfalls dein:e zuständige:r Bildungsreferent:in zur Seite.

Wenn du deine:n zuständige:n Bildungsreferent:in noch nicht kennengelernt hast, wende dich an die Person der Jungen Caritas, mit der du das telefonische Bewerbungsgespräch geführt hast.

Was tun bei Problemen in der Einsatzstelle mit Klient:innen, Anleitungsperson oder Leitung?

Falls du Probleme mit Klient:innen/Bewohner:innen, deiner Anleitungsperson oder der Leitungsperson in deiner Einrichtung/Abteilung hast, kannst du dich gerne an deine:n zuständige:n Bildungsreferent:in per Telefon oder E-Mail wenden. Wir stehen dir beratend zur Seite und helfen dir gerne.

  • Kontaktiere uns
Junge Caritas
05121 938-150
05121 938-150
info@jungecaritas.de
Caritasverband für die Diözese Hildesheim
Moritzberger Weg 1
31139 Hildesheim
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Die Freiwilligendienste werden gefördert vom

Logo des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Die Vorteile eines Freiwilligen Sozialen Jahres

Ein Freiwilliges Soziales Jahr oder Bundesfreiwilligendienst bietet zahlreiche Vorteile für die Teilnehmenden. Durch das Engagement in sozialen Projekten und die Zusammenarbeit im Team können wertvolle Erfahrungen gesammelt und persönliches Wachstum erzielt werden.

  • Ein monatliches Taschengeld, das den Freiwilligen zur Verfügung steht
  • Eine intensive Betreuung und Unterstützung durch erfahrene Mitarbeitende und Mentoren
  • Die Chance, neue Freundschaften zu knüpfen und ein Netzwerk aufzubauen
  • Ein Freiwilligendienstausweis mit vielen Vergünstigungen
  • Die Möglichkeit, den Freiwilligendienst als praktische Erfahrung für ein Studium anrechnen zu lassen oder als praktischen Teil für die Fachhochschulreife anerkennen zu lassen
  • Eine intensive Einarbeitungsphase und gezielte Fortbildungsangebote, um den Freiwilligen einen erfolgreichen Einstieg ins Programm zu ermöglichen
  • Versicherungsschutz (z.B. Haftpflicht-, Unfall- und Krankenversicherung)
  • ggf. Unterkunft und Verpflegung in der Einsatzstelle
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