Hilfen für Angehörige, Nahestehende und Hinterbliebene
Der Umgang mit den Folgen sexualisierter Gewalt, unter denen die Betroffenen leiden, und das Erleben der eigenen Grenzen im "Mit-Tragen" und "Mit-Ertragen" macht auch die die Angehörigen, Nahestehenden und Hinterbliebenen zu Betroffenen. Auch Sie als Angehörige:r, Nahestehende:r und Hinterbliebene:r haben Schutzrechte und Recht auf Unterstützung. Auch Sie können durch die jahrelange Belastung an Ihre psychischen Grenzen kommen und krank werden.
Holen Sie sich Unterstützung und sorgen Sie für sich
Wenn Sie Angehörige:r, Nahestehende:r und Hinterbliebene:r und damit Co-Betroffene:r sexualisierter Gewalt sind, ist es wichtig, dass Sie sich selbst Unterstützung holen und für sich sorgen. So können Sie bestenfalls auch wieder handlungsfähiger gegenüber der:dem Betroffenen sein. Hilfs- und Unterstützungsangebote erhalten Sie beispielsweise über die Online Datenbank für Betroffene von Straftaten, die Externen unabhängigen Ansprechpersonen für Verdachtsfälle sexualisierter Gewalt, den Gemeinsamen Betroffenenrat der Nordbistümer sowie die Betroffeneninitiative im Bistum Hildesheim.