Das Bistum Hildesheim richtet den Umgang mit Hinweisen auf geistlichen Missbrauch neu aus. Grundlage dafür ist die "Ordnung zur Intervention bei Verdacht auf geistlichen Missbrauch (Interventionsordnung geistlicher Missbrauch)". In diesem Zusammenhang sucht das Bistum zum 1. Januar 2027 zwei unabhängige Ansprechpersonen, die Hinweise auf möglichen geistlichen Missbrauch entgegennehmen und Betroffenen für Gespräche zur Verfügung stehen.
Geistlicher Missbrauch bezeichnet den Missbrauch von Macht und Autorität in spirituellen oder seelsorglichen Beziehungen. Er kann insbesondere dort entstehen, wo religiöse Überzeugungen, spirituelle Praktiken oder eine geistliche Autoritätsposition dazu benutzt werden, die persönliche oder geistliche Selbstbestimmung eines Menschen zu beeinträchtigen, Druck auszuüben oder Abhängigkeiten auszunutzen. Im Bistum Münster ist dazu eine Studie "Macht durch Charisma" erstellt worden, zu der erste Ergebnisse veröffentlicht worden sind.
Die Ansprechpersonen führen Gespräche mit Betroffenen, nehmen Hinweise auf geistlichen Missbrauch entgegen und dokumentieren diese. Zugleich sind sie Mitglieder der Clearingstelle für Fragen des geistlichen Missbrauchs und beraten die Diözese im Rahmen dieser Tätigkeit. Die Ansprechpersonen stehen in keinem Beschäftigungsverhältnis zum Bistum Hildesheim und sind diesem nicht weisungsgebunden.
Die Stellenausschreibung ist unter dem folgenden Link zu finden: https://www.bistum-hildesheim.de/ansprechperson-geistlicher-missbrauch