Die Freie Wohlfahrtspflege
Dieses Miteinander von freier und öffentlicher Wohlfahrtspflege in Deutschland ist einmalig auf der Welt. Es setzt das "Sozialstaatsprinzip" des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland in politische und gesellschaftliche Wirklichkeit um: "Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat" (Art. 20 Abs. 1 GG).
Dieses Sozialstaatsprinzip ist eine wesentliche gesellschaftspolitische Entscheidung über Grundwerte. Es hat die Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit zum Ziel - Voraussetzung für die Würde des Menschen und für seine rechtsstaatliche Freiheit. Der Staat hat dem Einzelnen Hilfe sowie einen sozialen Ausgleich für benachteiligte Gruppen und Einzelpersonen zu gewähren.
An dieser Verwirklichung einer gerechten Sozialordnung sind alle gesellschaftlichen Kräfte beteiligt.
Freie Wohlfahrtspflege ist nicht auf wirtschaftlichen Gewinn ausgerichtet und arbeitet gemeinnützig und mildtätig, im Unterschied zu gewerblichen Hilfeangeboten.
In Deutschland gibt es sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege. "Spitzenverbände" heißt, dass jeder dieser Verbände ein Zusammenschluss verschiedenster Organisationen, Initiativen, Einrichtungen und Dienste ist.
Zu den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege gehören:
- Arbeiterwohlfahrt (AWO)
- Deutscher Caritasverband (DCV)
- Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband (DER PARITÄTISCHE)
- Deutsches Rotes Kreuz (DRK)
- Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland (Diakonie)
- Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland (ZWST)
Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege in Deutschland sind organisiert in:
- Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAG FW)
- Landesarbeitsgemeinschaften der Freien Wohlfahrtspflege
- Kreisarbeitsgemeinschaften der Freien Wohlfahrtspflege
In Niedersachsen haben sich die Verbände der freien Wohlfahrtspflege zur "Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen e.V." (LAG FW) zusammengeschlossen.