Die Aufhebung des Verbots sei jedoch aus gutem Grund weiterhin mit Einschränkungen zum Schutz der Bewohner und Mitarbeiter verbunden. Es bleibe erforderlich, dass Besuche vorher mit der jeweiligen Heimleitung abgestimmt werden.
Schutz der Bewohner und Mitarbeitenden hat Vorrang
Jedes Haus soll kurzfristig ein Konzept erarbeiten, in welchem Umfang und wie Besuche möglich sind. "Das wird jeweils von den baulichen Gegebenheiten und den personellen Ressourcen abhängen", sagt Michael Sackmann, Sprecher der 16 Hildesheimer Alten- und Pflegeheime. Vorrang müsse dabei weiterhin der Schutz der Bewohner und der Mitarbeitenden haben.
Schon bislang haben die Altenheime kreative Möglichkeiten gefunden, Kontakte zu ermöglichen beispielsweise über Besucherfenster oder Videotelefonie. Zulässig sind jetzt nach Vorgabe des Landes zunächst wie bislang Besuche außerhalb des Gebäudes mit entsprechendem Abstand. Neu ist, dass auch geeignete Räume innerhalb der Gebäude wie zum Beispiel Cafés dafür genutzt werden dürfen, wenn die Schutzmaßnahmen eingehalten werden können.
Zulässig sind jetzt auch wieder Einzelbesuche bei bettlägerigen Bewohnern in ihrem Zimmer mit entsprechender Schutzkleidung. Hier warnt Michael Sackmann vor zu großen Erwartungen: "Das wird nur möglich sein, wenn die Einrichtungen über genügend Schutzausrüstung verfügen und genügend Mitarbeitende den Freiraum haben, die Angehörigen bei diesen Besuchen zu begleiten".