Die freie Wohlfahrtspflege
Die Caritas tut ihren Dienst nicht allein, sondern im Verbund mit anderen sozialen Organisationen der "freien" Wohlfahrtspflege.
Dieses Miteinander von freier und öffentlicher Wohlfahrtspflege in Deutschland ist einmalig auf der Welt. Es setzt das "Sozialstaatsprinzip"
des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland in politische und gesellschaftliche Wirklichkeit um: "Die Bundesrepublik
Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat" (Art. 20 Abs. 1 GG).
Dieses Sozialstaatsprinzip ist eine wesentliche gesellschaftspolitische Entscheidung über Grundwerte. Es hat die Verwirklichung
sozialer Gerechtigkeit zum Ziel – Voraussetzung für die Würde des Menschen und für seine rechtsstaatliche Freiheit. Der Staat
hat dem Einzelnen Hilfe sowie einen sozialen Ausgleich für benachteiligte Gruppen und Einzelpersonen zu gewähren.
An dieser Verwirklichung einer gerechten Sozialordnung sind alle gesellschaftlichen Kräfte beteiligt.
Freie Wohlfahrtspflege ist nicht auf wirtschaftlichen Gewinn ausgerichtet und arbeitet gemeinnützig und mildtätig, im Unterschied zu gewerblichen Hilfeangeboten.
In Deutschland gibt es sechs Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege. "Spitzenverbände" heißt, dass jeder dieser Verbände ein Zusammenschluss verschiedenster Organisationen, Initiativen, Einrichtungen und Dienste ist.
Zu den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege gehören:
